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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung des SMTEC Prototypenportals und die Bestellung von Leistungen der SMTEC AG

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der SMTEC AG, Gewerbestrasse 5, CH-8451 Kleinandelfingen (nachfolgend «SMTEC») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») betreffend die Nutzung des Online-Portals unter portal.smteccloud.com (nachfolgend «Portal») sowie alle darüber abgeschlossenen Verträge über Leistungen wie Bestückung von Leiterplatten, Beschaffung von Bauteilen, Anfertigung von Leiterplatten und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

1.2 Der Kunde ist ausschliesslich Unternehmer im Sinne von Art. 2 OR. Das Portal richtet sich nicht an Konsumenten.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SMTEC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis derselben die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SMTEC.

1.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Portal abrufbar. SMTEC ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form (z.B. per E-Mail oder Hinweis im Portal) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

2. Registrierung und Nutzerkonto

2.1 Die Nutzung des Portals setzt die Eröffnung eines Nutzerkontos voraus. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und diese laufend aktuell zu halten.

2.2 Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, bis zur unverzüglichen Mitteilung an SMTEC über einen Missbrauchsverdacht.

2.3 SMTEC ist berechtigt, ein Konto bei Verstoss gegen diese AGB, bei Zahlungsverzug oder bei begründetem Missbrauchsverdacht ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.

3. Angebot, Kalkulation und Vertragsschluss

3.1 Die im Portal angezeigten Preise und Lieferzeiten werden auf Basis der vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen Daten (Stückliste, Leiterplatten- Spezifikationen, Stückzahlen, Bestückungsumfang, Gerber-Daten etc.) automatisiert kalkuliert. Sie stellen unverbindliche Richtwerte dar und verstehen sich als Einladung zur Abgabe einer Bestellung.

3.2 Mit dem Klick auf «verbindlich bestellen» gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den im Portal angezeigten Konditionen ab.

3.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SMTEC (per E-Mail genügt) oder spätestens mit dem Beginn der Auftragsausführung zustande. SMTEC behält sich vor, Bestellungen nach technischer und/oder kaufmännischer Prüfung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.4 Stellt SMTEC nach Auftragseingang fest, dass die Kalkulation auf offensichtlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhte (insbesondere fehlerhafte BOM, falsche Bauteilangaben, abweichende Leiterplatten-Spezifikationen, Beschaffungsprobleme), ist SMTEC berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten. Der Kunde kann dieses annehmen oder vom Auftrag zurücktreten. In letzterem Fall werden allfällig bereits angefallene Kosten (z.B. Bauteilbeschaffung, Programmierung, Schablonen) in Rechnung gestellt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) bzw. in der im Portal gewählten Währung (z.B. EUR), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und allfälliger Zoll- und Versandkosten. Massgebend ist der im Portal zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesene Wechselkurs.

4.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

4.3 Bei Erst-, Sonder- oder Eilbestellungen sowie bei Bestellungen mit hohem Materialwert oder Sonderbauteilen ist SMTEC berechtigt, ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. In diesem Fall beginnt die Produktion erst nach Zahlungseingang.

4.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. ab Fälligkeit. Mahnspesen sowie Inkasso- und Betreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden. SMTEC behält sich vor, bei Zahlungsverzug laufende Aufträge zurückzustellen oder einzustellen und offene Forderungen sofort fällig zu stellen.

4.5 Eine Verrechnung des Kunden mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

5. Lieferzeiten und Verzug

5.1 Die im Portal angegebenen Lieferzeiten verstehen sich in Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage am Sitz von SMTEC) und sind unverbindliche Richtwerte. Sie beginnen frühestens mit der vollständigen Klärung aller technischen Fragen, dem Eingang sämtlicher für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen sowie – sofern vereinbart – dem Eingang einer Vorauszahlung oder beigestellter Bauteile bzw. Leiterplatten.

5.2 Verbindliche Liefertermine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SMTEC unter ausdrücklicher Bezeichnung als «verbindlicher Liefertermin».

5.3 Eine Überschreitung der unverbindlich angegebenen Lieferzeiten begründet keinerlei Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Gutschriften, Preisminderungen, Rabatte, Konventionalstrafen, Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Entschädigungen. Insbesondere besteht bei Verzögerungen aufgrund langer Bauteilelieferzeiten, Lieferengpässen, Allokationen, Obsoleszenz, Qualitätsproblemen von Vorlieferanten oder verzögerter PCB- Lieferung kein Anspruch auf Rückerstattung allfälliger Eilzuschläge.

5.4 Auch bei einem ausdrücklich vereinbarten verbindlichen Liefertermin tritt Lieferverzug erst nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen ein. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist in diesem Fall auf den nachgewiesenen unmittelbaren Verzugsschaden beschränkt, höchstens jedoch auf 5 % des Nettoauftragswertes des verspäteten Liefergegenstands. Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Ersatz von Folge- oder mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn, Produktionsausfall oder Ansprüchen Dritter – sind ausgeschlossen.

5.5 Teillieferungen sind zulässig und können separat in Rechnung gestellt werden, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

5.6 Werden vereinbarte Liefertermine durch vom Kunden zu vertretende Umstände (z.B. verspätete Datenfreigabe, nachträgliche Änderungen, verspätete Lieferung beigestellter Bauteile oder Leiterplatten, verzögerte Mitteilungen, Annahmeverzug) verzögert, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend; allfällige durch die Verzögerung verursachte Mehrkosten (Lagerhaltung, Umrüstung, Reservierung von Produktionskapazität) trägt der Kunde.

6. Verantwortlichkeit für Kundendaten

6.1 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher von ihm bereitgestellter Daten und Dokumente alleine verantwortlich, insbesondere für:

  • Stücklisten (BOM), einschliesslich Bezeichnungen, Herstellernummern, Mengen, Bestückungsorten und Polaritäten
  • Gerber-, Bohr-, Pick&Place-, Pasten- und Bestückungsdruck-Daten
  • Leiterplatten-Spezifikationen (Material, Dicke, Oberfläche, Lagenaufbau, Lötstopplack, Bestückungsdruck)
  • Funktionsbeschreibungen, ESD-Anforderungen, Schutzlack-Bereiche und sonstige Sonderanforderungen

6.2 SMTEC ist nicht verpflichtet, die Kundendaten auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Eine im Portal optional angebotene Designprüfung (DFM-Bericht) ersetzt nicht die Verantwortung des Kunden für die Funktionsfähigkeit des Designs.

6.3 SMTEC haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf unrichtigen, unvollständigen, nicht zeitgerecht bereitgestellten oder nachträglich geänderten Kundendaten beruhen. Sämtliche dadurch verursachten Mehraufwände (Umrüsten, Stillstandszeiten, Verschrottung, Nachbeschaffung) werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.

6.4 Der Kunde garantiert, dass er an sämtlichen übermittelten Daten die erforderlichen Rechte besitzt und dass durch deren Verwendung keine Schutzrechte Dritter (insbesondere Patente, Urheberrechte, Marken) verletzt werden. Der Kunde stellt SMTEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus solchen Schutzrechtsverletzungen frei.

7. Bauteilbeschaffung und Beistellungen

7.1 SMTEC beschafft die für die Bestückung benötigten Bauteile nach bestem fachlichem Ermessen bei autorisierten Distributoren oder direkt bei den Herstellern. Bei Allokation, Obsoleszenz oder fehlender Verfügbarkeit ist SMTEC berechtigt – nach Möglichkeit in Absprache mit dem Kunden – auf funktional gleichwertige Bauteile auszuweichen.

7.2 Stellt der Kunde Bauteile oder Leiterplatten selbst bei («Beistellung»), ist er für Qualität, Verfügbarkeit, Verpackung (z.B. Rollen, Stangen, MSL-Konformität), Kennzeichnung und rechtzeitige Anlieferung verantwortlich. Beigestellte Bauteile müssen mindestens einen Sicherheitsbestand von 5 %, mindestens jedoch 2 Stück pro Position über der bestellten Menge umfassen (Reichelt-/Verarbeitungsverlust). Die Mindestmengen sowie weitere Vorgaben werden im Beistellabruf von SMTEC mitgeteilt.

7.3 Reichen beigestellte Bauteile aufgrund unzureichender Mengen, Schäden, falscher Polarität oder falscher Typen nicht aus, verzögert sich die Produktion entsprechend; etwaige Beschaffungen durch SMTEC zur Vermeidung der Verzögerung erfolgen nur nach Absprache und zu Lasten des Kunden.

7.4 Bei beigestellten Leiterplatten gilt zusätzlich Ziffer 8.

7.5 Beistellungen werden bei SMTEC für die Dauer des Auftrags gelagert. SMTEC versichert beigestellte Ware nicht; der Kunde ist für eine ausreichende eigene Versicherung verantwortlich. SMTEC haftet für beigestellte Ware nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, höchstens jedoch bis zum nachgewiesenen Materialwert.

8. Beigestellte Leiterplatten (PCB beigestellt)

8.1 Wählt der Kunde im Portal die Option «PCB beigestellt», beschafft er die Leiterplatten selbst und stellt sie SMTEC zur Bestückung zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet, dass die Leiterplatten den im Portal angegebenen Spezifikationen entsprechen und für die maschinelle Bestückung geeignet sind (Fiducials, Transportkanten, Nutzenrand etc.).

8.2 Für die Annahme, das Handling und die Einlagerung beigestellter Leiterplatten erhebt SMTEC eine Bearbeitungsgebühr, die im Portal ausgewiesen wird. Diese Gebühr ist unabhängig vom späteren Ergebnis der Bestückung geschuldet.

8.3 SMTEC haftet nicht für Mängel oder Ertragsverluste, die auf Eigenschaften der beigestellten Leiterplatten zurückzuführen sind (z.B. mangelhafte Lötbarkeit, Verzug, Maschinenungängigkeit, fehlerhafte Daten). Wird die Bestückung wegen mangelhafter Leiterplatten verzögert, unterbrochen oder erneut durchgeführt, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.

9. Versand, Verpackung und Gefahrübergang

9.1 Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk SMTEC Kleinandelfingen (EXW Incoterms 2020) auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wahl des Versandwegs und der Transportmittel erfolgt durch SMTEC nach pflichtgemässem Ermessen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Vorgaben macht.

9.2 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Sendung an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn SMTEC zusätzliche Leistungen wie die Versandorganisation übernimmt.

9.3 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von SMTEC. Der Kunde ist verpflichtet, der Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zuzustimmen und SMTEC bei der Eintragung zu unterstützen.

10.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrages an SMTEC sicherungshalber ab.

11. Gewährleistung und Mängelrüge

11.1 SMTEC leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Baugruppen die vereinbarten Eigenschaften und die anerkannten Regeln der Technik (insbesondere IPC-A-610, Klasse 2, sofern keine andere Klasse vereinbart wurde) einhalten.

11.2 Offensichtliche Mängel sowie Falsch- oder Mindermengen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, versteckte Mängel innert 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Eine pauschale Mängelrüge genügt nicht; der Mangel ist nachvollziehbar zu beschreiben und zu belegen.

11.3 Bei berechtigter Mängelrüge wird SMTEC nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungs- oder Ersatzversuchen kann der Kunde Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware. Für Reparaturen und Nachbesserungen gilt eine eigenständige Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, längstens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist.

11.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf: unrichtige oder unvollständige Kundendaten (Ziffer 6), beigestellte Bauteile oder Leiterplatten (Ziffern 7 und 8), normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, ungeeignete Betriebsbedingungen, elektrische oder mechanische Überlast, unsachgemässe Reparatur oder Modifikation durch den Kunden oder Dritte, sowie Einflüsse höherer Gewalt.

12. Haftungsbeschränkung

12.1 SMTEC haftet für nachgewiesenen Schaden aus leichter und mittlerer Fahrlässigkeit höchstens bis zum Nettoauftragswert der jeweiligen Bestellung (ohne Material- und Vorprodukte), insgesamt jedoch beschränkt auf CHF 50'000.– pro Schadenereignis und CHF 100'000.– pro Kalenderjahr.

12.2 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Lieferverzug gegenüber Dritten, Vertragsstrafen, Rückrufkosten, Imageschäden, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in der Form, in der das Gesetz eine Beschränkung nicht zulässt, sowie bei Personenschäden und Ansprüchen aus zwingendem Produktehaftpflichtrecht.

13. Höhere Gewalt

13.1 SMTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik und Aussperrung, Brand, Energie- und Rohstoffmangel, Cyberangriffe, Allokation und Lieferengpässe bei Bauteilen sowie sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Hindernisse bei SMTEC oder ihren Vorlieferanten.

13.2 Während der Dauer der höheren Gewalt verlängern sich Lieferfristen angemessen. Dauert das Ereignis länger als 90 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht; bereits erbrachte Teilleistungen sind angemessen zu vergüten.

14. Stornierung und Vertragsänderung

14.1 Nach verbindlicher Bestellung ist eine Stornierung oder Änderung des Auftrags nur mit Zustimmung von SMTEC möglich.

14.2 Bei berechtigter Stornierung sind sämtliche bis zum Eingang der Stornierung angefallenen Aufwendungen (insbesondere Bauteilbeschaffung inklusive Mindestabnahmemengen, Programmierungs- und Rüstkosten, Schablonen, Leiterplatten, bereits geleistete Arbeit) zum vollen Betrag zuzüglich einer Stornierungsgebühr von 15 % auf den verbleibenden Auftragswert zu vergüten, mindestens aber CHF 250.–.

15. Geheimhaltung

15.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht für die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsbeendigung fort.

15.2 SMTEC ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Detaillierte Projektinformationen werden ohne separate Freigabe nicht veröffentlicht.

16. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutz- erklärung von SMTEC, abrufbar unter «Datenschutz» im Portal.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

17.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von SMTEC.

17.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. E-Mail genügt der Schriftform, sofern beide Parteien dies anerkennen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SMTEC und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, «Wiener Kaufrecht»).

18.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von SMTEC in 8451 Kleinandelfingen (Bezirksgericht Andelfingen, Kanton Zürich, Schweiz). SMTEC ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen.

Stand: 18. Mai 2026

SMTEC AG, Gewerbestrasse 5, CH-8451 Kleinandelfingen · UID CHE-105.161.102 · Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich

Hinweis: Diese AGB werden laufend auf rechtliche Aktualität geprüft. Im Zweifelsfall ist die jeweils aktuelle, im Portal hinterlegte Fassung massgebend.